Architekten und Ingenieure sind inzwischen nahezu ständig Regressforderungen ausgesetzt. Größere Bauvorhaben ohne haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Architekten oder ingenieurtechnischen Sonderfachleute sind kaum noch vorstellbar. Spätestens bei der Bauüberwachung haben sie nach der immer anspruchsvolleren Rechtsprechung inzwischen für nahezu alles einzustehen, was eigentlich andere falsch gemacht haben, und sind damit ohne eigenes Zutun zu Lieblingsgegnern des Bauherrn avanciert.
Gleichwohl kommen Architekten und Ingenieure in aller Regel auf Wunsch des Bauherrn an der Bauaufsicht nicht vorbei, wenn ihnen der Planungsauftrag wichtig ist.
Das führt zu empfindlich erhöhten Risiken und Schäden und erfordert bei der Anspruchsabwehr die sachkundige Zusammenarbeit des Betroffenen mit Versicherer und Anwalt. Rechtliche Kompetenz, aber auch grundlegendes technisches Verständnis vom Bau sind dafür gefragt. Wir bemühen uns sehr darum und haben damit in der Vergangenheit Erfolg gehabt, den wir auch zukünftig gemeinsam erreichen wollen.