Die deutliche Mehrzahl der gerichtlichen Inanspruchnahmen im Berufshaftungsrecht erweist sich im Ergebnis als ungerechtfertigt. Gleichwohl muss ein günstiger Prozessausgang im Einzelfall erstritten werden. Das erfordert Sachkompetenz. Wir setzen darauf, die erforderliche Qualifikation für sachgerechte Arbeit durch Erfahrung, Fortbildung und Meinungsaustausch zu sichern.
Bisweilen ist neben fachlicher Qualifikation auch Durchsetzungsvermögen gefordert. Mandanten dürfen erwarten, dass ihr Anwalt sich für sie gerademacht, sie in heiklen Situationen nicht allein lässt und nicht auf Distanz geht, nur weil der Ton bei Gericht und Gegner mal etwas schärfer wird. Den Achtungsanspruch des Mandanten gegen unangemessene Behandlung zu verteidigen, gehört eben auch zu den Aufgaben des Anwalts.
Wir meinen unseren fachlichen und persönlichen Einsatz, wenn wir versprechen: Wir kämpfen für Sie.