Makler treffen vielfältige Pflichten im Verhältnis zu ihren Auftraggebern. So muss der Versicherungsmakler die Balance zwischen ausreichendem und günstigem Versicherungsschutz halten und dafür bestehende Versicherungsverhältnisse verwalten und betreuen. Und auch in anderen Sparten kennzeichnet die Pflicht zur Balance zwischen unterschiedlichen Interessen das Berufsbild des Maklers. Verletzt der Makler schuldhaft eine solche Pflicht, droht ihm wegen der daraus erwachsenen Schäden Regress.
Die Abwehr einer derartigen Inanspruchnahme erfordert – wie stets im Berufshaftungsrecht – die Befassung mit allen haftungsbegründenden Voraussetzungen von der Pflichtverletzung über die Schadensentstehung bis zum Zurechnungszusammenhang mit allen schadensrechtlichen Besonderheiten, wie sie etwa im Rahmen der Vorteilsausgleichung oder der Sowiesokosten bestehen. Als reine Schadensrechtler im Bereich des Berufshaftungsrechts sind wir mit diesen Fragestellungen in täglichem Kontakt und deshalb in besonderer Weise vertraut.