Versicherungen und Versicherungsmakler

Im Regressprozess sind die Berufshaftpflichtversicherer unsere Auftraggeber. Nahezu alle betroffenen Berufsgruppen unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Und wo diese gesetzliche Pflicht ausnahmsweise nicht besteht, gebietet die wirtschaftliche Vernunft den Versicherungsabschluss. Gleichwohl ist die Zahl der namhaften Versicherer auf diesem Gebiet begrenzt und lässt sich mit zwei Händen abzählen. Mit diesen Versicherern und den betroffenen Berufsträgern stimmen wir unser Vorgehen ab.

Das erfordert vor allem gegenseitiges Vertrauen, Offenheit und einen guten persönlichen Kontakt.

Wir müssen aus dem ständigen Umgang mit den Versicherern lernen, wo und wie wir deren Schadensabteilungen in der Arbeit unterstützen und entlasten können, um für alle Beteiligten die Arbeit am Schadensfall zu erleichtern.

Schon bevor es zum Schadensfall kommt, ist uns der Kontakt zum Versicherungsmakler wichtig. Er kennt häufig viel besser die betriebliche Struktur und die organisatorischen Gegebenheiten seiner Kunden und weiß deshalb, wo man zusammen helfen kann, zukünftige Schadensfälle zu vermeiden. Das dient dem gemeinsamen Interesse potentieller Anspruchsteller, betroffener Berufsträger und deren Versicherer.