Wir arbeiten Hand in Hand nicht nur im internen Austausch über Sach- und Rechtsfragen, um unser Arbeitsergebnis zu verbessern. Besonders wichtig ist uns die Abstimmung mit unseren Kunden – als erster Schritt im Haftungsmandat, aber nach Möglichkeit schon viel früher, etwa wenn wir bei Mandanten Möglichkeiten entdecken, Haftungsgefahren durch veränderte Arbeitsroutinen oder bessere Vertragsgestaltung vorzubeugen.
Prozessgerechte Informationsbeschaffung und Abstimmung der Prozessziele mit dem betroffenen Berufsträger und dessen Versicherer ist ein Kernpunkt der Haftungsabwehr. Das darf kein Zufallsprodukt sein. Wir Anwälte dürfen auf detailgenaue Information nicht warten und nicht vertrauen. Unsere Aufgabe als Interessenvertreter und als Schnittstelle zum Gericht ist es, gezielt zu fragen. Dann erhält man von den Beteiligten ein wertvolles Bündel von Antworten zum Nutzen des Mandanten. So erfährt der Mandant außerdem, dass er den gegen ihn erhobenen Vorwürfen keineswegs allein gegenübersteht, sondern Helfer und Mitstreiter hat. Das ist wichtig. Denn die haftungsrechtliche Inanspruchnahme ist keinem Berufsträger gleichgültig und wird häufig als belastende Ausnahmesituation empfunden.