Unternehmen, Verbände, Vereine oder Stiftungen bedürfen der Führung. Die dafür erforderlichen Entscheidungen der Organe und Manager haben häufig weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Bei Fehlentscheidungen drohen deshalb große Vermögensschäden und damit bisweilen existenzbedrohende Regressforderungen aus dem eigenen Hause oder von Seiten Dritter gegen die Entscheidungsträger. Gerade wer nicht das eigene, sondern fremde Geschäfte führt, muss damit rechnen.
Je höher die Sorgfaltspflichten bei Leitungsentscheidungen ausfallen, desto bedrohlicher ist das Haftungspotenzial.
Die Versicherungswirtschaft hat diese Situation und den daraus folgenden Bedarf für eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Entscheidungsträger längst erkannt. Gleichwohl hat sich die dafür entwickelte D&O-Versicherung erst in den letzten 30 Jahren am deutschen Markt durchgesetzt. Im Regressfall organisiert sie für den Betroffenen die Abwehr unberechtigter Ansprüche und schaltet dazu spezialisierte Anwälte ein. Uns ist es dabei besonders wichtig, im Einvernehmen mit dem Betroffenen und dessen Versicherer durch Verteidigung oder Einigung eine für alle wirtschaftlich akzeptable Lösung zu finden.