Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stehen vor hohen Sorgfaltsanforderungen an die Beratung und Vertretung ihrer Klienten. Inhalt und Organisation ihrer Tätigkeit haben diesen Anforderungen zu genügen. Inhaltlich ist für den Klienten auch in entlegenen Gebieten stets der sicherste Weg zu wählen. Daraus folgen Frage- und Aufklärungspflichten, auf die auch versierte Rechtsanwender häufig erst im Nachhinein kommen. Die Kenntnisse und Möglichkeiten eines durchschnittlichen Berufsträgers spielen als Sorgfaltsmaßstab hingegen kaum noch eine Rolle. Mit den Anforderungen an die organisatorische Sorgfalt verhält es sich nicht anders. Alle erdenklichen Möglichkeiten sind im Interesse des Klienten auszuschöpfen.
Versäumtes lässt sich kaum nachholen. Der enttäuschte Klient konzentriert sich deshalb auf den Regress.
Dann bestimmen die sorgfältige Pflichtenprüfung und Kausalitätserwägungen mit hypothetischem Charakter maßgeblich darüber, ob es tatsächlich zur Haftung kommt. Diese Überlegungen sachgerecht anzustellen und mit Aussicht auf Erfolg zu vermitteln, gehört zu den zentralen Aufgaben im Berufshaftungsrecht. Darin sind wir erfahren. Dafür machen wir uns stark.