Unsere Mandanten und Auftraggeber

Anders als im Standardmandat sind im Berufshaftungsrecht Mandant und Auftraggeber nicht identisch. Unsere Mandanten sind Angehörige freier Berufe und ihnen nahestehende Unternehmen:

  • Ärzte und Krankenhausträger
  • Architekten und Ingenieure
  • Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Makler
  • Sachverständige
  • Gewerbliche Unternehmen und ihre Führungskräfte

Deren branchenspezifische Haftpflichtversicherer sind unsere Auftraggeber. Im Schadenfall schützen sie ihre Versicherungsnehmer und beauftragen dafür Anwälte mit einschlägiger Sachkunde und Erfahrung. Dabei müssen nicht nur nach unserer Überzeugung Mandanten, Auftraggeber und Anwälte zueinander passen. Versicherer konzentrieren sich deshalb mit professioneller Sachkunde und Erfahrung auf ausgewählte Anwälte. Die Versicherungsnehmer profitieren als Mandanten davon.

Entsprechend haben wir uns spezialisiert, weil unsere anwaltliche Leistung nicht beliebig werden soll. Unsere Kunden haben wir uns gesucht, weil wir gern mit ihnen arbeiten. Wir kennen viele Sorgen unserer Mandanten und befassen uns mit den Bedürfnissen unserer Auftraggeber. Wir haben Verständnis füreinander - nicht zuletzt, weil wir einander ähnlich sind, persönlich und im beruflichen Anspruch.