Die Aufgaben der Sachverständigen sind so vielfältig wie die Sachgebiete ihrer Tätigkeit. Technische und wirtschaftliche Fragen sind in der Regel miteinander verzahnt. Ihre Beantwortung eröffnet eine Reihe von Haftungsgefahren. Das beginnt schon bei der vorbereitenden Untersuchung. Der Sachverständige kann dabei Menschen oder Sachen substantielle Schäden zufügen. Denkbar sind Fehler in der fachlichen Einschätzung der unterschiedlichsten Sachverhalte, aber auch in der wirtschaftlichen Bewertung im Anschluss. Der Sachverständige schuldet nicht nur die ordnungsgemäße Erfüllung seines Gutachtenauftrages, sondern haftet zudem seinem Auftraggeber und bisweilen auch Dritten auf Schadenersatz für schuldhaft verursachte Fehler bei der Begutachtung.
Im Regressfall sind dann neben den allgemeinen Haftungsregeln die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten aus dem Fachgebiet des Gutachtens einzubeziehen, um das vom Sachverständigen erbrachte Ergebnis mit seinem Auftragssoll vergleichen zu können. Nur die ständige Befassung mit diesen Fragen schafft die dafür erforderliche Kompetenz. Es geht uns wie den Sachverständigen. Mit jedem neuen Fall lernt man etwas dazu. Aus diesem Erfahrungsschatz schöpfen wir.