Auch mit aller Sorgfalt können unsere Mandanten nicht alle Fehlerrisiken vermeiden. Die beruflichen Anforderungen wachsen ständig – nicht zuletzt mit den fachlichen Möglichkeiten und persönlichen Fähigkeiten der Berufsträger. Den Berufsstandard einzuhalten, wird mit Recht von jedem erwartet. Nur wird gern übersehen, wie sehr sich diese Standards verschärfen. Aus übersichtlichen Rechtsvorschriften ist längst ein undurchdringliches Dickicht geworden, in dem sich der Berater gleichwohl auskennen muss. Architekten oder Ärzte sollen bei drastisch verkürzten Bau- und Behandlungszeiten immer noch für die gleiche Güte ihrer Arbeit einstehen. Das erhöht das berufliche Risiko, dass doch mal etwas schiefgeht, ganz erheblich.
Stellt sich im Haftungsprozess heraus, dass sich ein solches Risiko verwirklicht hat oder haben könnte, liegt es häufig nicht nur im Interesse des Anspruchstellers, eine sachgerechte Konfliktlösung – meist durch einen finanziellen Interessenausgleich – herbeizuführen. Für derartige Einigungen durch Quantifizierung der Prozessrisiken und Bewertung des Für und Wider das rechte Maß zu finden und auszuhandeln, gehört ebenfalls zu den anwaltlichen Aufgaben. Uns ist es wichtig, alle dafür entscheidenden Gesichtspunkte nicht nur zu berücksichtigen, sondern sie dem Mandanten und dessen Versicherer auch zu vermitteln, um eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage zu erzielen. Nur so werden sachgerechte Konfliktlösungen im Haftungsfall möglich.