Wir arbeiten im Haftungsrecht vieler Berufe. So vielfältig diese Berufe sind, hat ihr Haftungsrecht doch einen gemeinsamen Kern. Er ist der eigentliche Gegenstand unserer Spezialisierung. Ärztliche Behandlungsfehler, Planungsfehler des Architekten oder anwaltliche Beratungsfehler betreffen zwar unterschiedliche Berufe, unterliegen aber rechtlich verwandten Haftungsmaßstäben. Stets geht es um Pflichtverstöße und Schäden, Kausalzusammenhänge und Verschulden, wenn berufliches Verhalten rechtlich bewertet werden soll. Wir haben dafür zu sorgen, dass an den beruflichen Sachverhalt der richtige rechtliche Maßstab gelegt wird und dabei die Interessen der Berufsträger nicht zu kurz kommen.
Dabei vertreten wir:
Ärzte - Architekten und Ingenieure - Anwälte - Notare - Steuerberater - Makler - Sachverständige - Führungskräfte
Unser Einsatzgebiet
Für die genannten Berufsträger arbeiten wir als Prozessanwälte mit Zulassung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland regelmäßig bei den Gerichten im gesamten Nordteil der Bundesrepublik – von Flensburg bis Kassel, von Friesland bis Berlin – und manchmal auch weiter entfernt. Denn unsere Mandanten können sich nicht aussuchen, wo sie in Anspruch genommen werden.
Für die Versicherer sind wir zudem vorgerichtlich und gerichtlich in Regressverfahren tätig, wenn nach einer Schadenregulierung bei Dritten Regress genommen werden soll.